BILDUNGSFREISTELLUNG - BILDUNGSURLAUB
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Hinter dem Begriff Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung verbirgt sich ein 1976 von der Bundesregierung verabschiedetes Gesetz. Es ist das Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung.
Da Bildung jedoch in die Zuständigkeit der Länder fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen.
In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen, d.h. von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt zu werden unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Bundesländer, die kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet haben sind: Bayern, Baden Württemberg, Sachsen und Thüringen.
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